Erbrecht & Verlassenschaft

Auch Ihr letzter Wille ist uns wichtig.

Wir beraten unsere Klienten gerne ausführlich in allen erbrechtlichen Angelegenheiten und errichten die zur Sicherstellung des letzten Willens erforderlichen Urkunden, insbesondere Testamente, Vermächtnisse und Schenkungsverträge auf den Todesfall.

 

Neben den geltenden österreichischen bundesgesetzlichen Erbrechtsbestimmungen prüfen wir jeden Sachverhalt auch im Lichte allfälliger sonderrechtlicher Bestimmungen, wie zB das für landwirtschaftliche Betriebe geltende Anerbenrecht, sowie vor dem Hintergrund supra- und internationaler Regelungen, wie zB der EU-Erbrechtsverordnung.

 

Ein besonderes Augenmerk unserer Beratungsleistungen rund um das Erbrecht liegt stets auch auf dem sogenannten Pflichtteilsrecht und den daraus resultierenden Ansprüchen. Die Planung und Schaffung geordneter Nachfolgeverhältnisse ist für viele unserer Klienten zu Lebzeiten ein wichtiger Prozess, bei dem wir sie gerne mit unserem Knowhow begleiten, denn „gerechte“ Vermögensaufteilung auf Partner und Kinder scheint zunächst oft schwierig.

 

Das von uns sodann errichtete Vertragswerk, meistens in Verbindung mit Pflichtteilsverzichtsverträgen, ist bestenfalls ein gemeinsam erarbeitetes Resultat dieses Prozesses, welches dazu dient, allfälligen Streitigkeiten im späteren Verlassenschaftsverfahren bereits im Vorfeld keinen Platz zu lassen.

Büroschrank mit Büchern
Büroschrank mit Büchern

Verlassenschaftsabhandlung

unbürokratisch

Im Falle des Ablebens einer Person wird in Österreich eine Verlassenschaft automatisch durch das zuständige Bezirksgericht eingeleitet und grundsätzlich von einem Notar als Gerichtskommissär abgewickelt.

 

Verlassenschaften können in Österreich auf Wunsch des/der Erben aber auch auf schriftlichem Wege von Rechtsanwälten abgehandelt werden (anstelle des Notars als Gerichtskommissär). Da mit dem Verlust eines geliebten Menschen für unsere Klienten ohnehin eine Ausnahmesituation herrscht, in der viel zu organisieren, zu regeln und zu erledigen ist, sind wir im Rahmen der schriftlichen Abhandlungspflege ein unbürokratischer Ansprechpartner zur Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens.

Kontakt

Rechtsberatung
beginnt mit einem Gespräch

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