Neben dem ohnehin breit gefächerten Spektrum einer Universalkanzlei bieten wir besondere Schwerpunkte in den Bereichen Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Grundverkehrs-, Raumordnungs- und Baurecht.
Private und unternehmerisch denkende Investoren beraten wir in der Gestaltung von Kaufverträgen hinsichtlich Grundstücken, Häusern und Wohnungen sowie in allen Fragen der Tiroler Landesgesetze, wie Tiroler Grundverkehrsrecht, Tiroler Raumordnungsgesetz und Tiroler Bauordnung. Insbesondere zu Fragen der Freizeitwohnsitzbestimmungen, welche wiederum nach den speziellen Tiroler Landesgesetzen zu beurteilen sind.
Bauträgerprojekte begleiten wir vom Grundstückserwerb über die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen (Raumordnung, Baurecht, Naturschutz, Wasserrecht u.v.a.m.), Errichtung des Gebäudes, notwendige Parifizierung auf Grundlage eines Nutzwertfeststellungsgutachtens bis zur erfolgreichen Veräußerung der Wohnungseigentumseinheiten.
In der Begleitung und Abwicklung der verwaltungsbehördlichen Bewilligungsverfahren verfügen wir über profundes Spezialwissen, gute Kontakte zu unseren regionalen Behörden und über jahrzehntelange Erfahrung.